Hundesteuer
Für den ersten Hund 60,00 EUR,
für den zweiten Hund 80,00 EUR,
für den dritten Hund 100,00 EUR
und für jeden weiteren Hund 100,00 EUR.
Je gefährlichen Hund 600,-- EUR
Gebührenbefreiung (§6 Hundesteuersatzung) für:
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz tauber, blinder oder sonst hilflosen Personen dienen
- Hütehunde, in der erforderlichen Zahl, die zur Bewachung von Herden dienen
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Hunde, die aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt bis zum Ende des darauffolgenden Jahres
Beispiel: Vertrag Tierheim 15.06.2010 => Beginn der Steuerpflicht 2012
Hundesteuersatzung
Hundeanmeldung
Hundeabmeldung
Grundsteuer
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen) Hebesatz: 270%
Grundsteuer B (für allgemeines Grundvermögen) Hebesatz: 235 %
Gewerbesteuer
Hebesatz: 310 %
