Steuern und Gebühren der Stadt Ortenberg

Hundesteuer

Für den ersten Hund 60,00 EUR,

für den zweiten Hund 80,00 EUR,

für den dritten Hund 100,00 EUR

und für jeden weiteren Hund 100,00 EUR.


Je gefährlichen Hund 600,-- EUR


Gebührenbefreiung (§6 Hundesteuersatzung) für:
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz tauber, blinder oder sonst hilflosen Personen dienen
  • Hütehunde, in der erforderlichen Zahl, die zur Bewachung von Herden dienen
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
  • Hunde, die aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt bis zum Ende des darauffolgenden Jahres
    Beispiel: Vertrag Tierheim 15.06.2010 => Beginn der Steuerpflicht 2012

Hundesteuersatzung
Hundeanmeldung
Hundeabmeldung


Grundsteuer

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen) Hebesatz: 270%
Grundsteuer B (für allgemeines Grundvermögen) Hebesatz: 235 %


Gewerbesteuer

Hebesatz: 310 %

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