Ab 01.05.2012 ist es soweit, das neue hessische Gaststättengesetz tritt in Kraft. Grundsätzlich soll es damit den Wirten einfacher gemacht werden, da hierdurch kein Konzessionszwang mehr besteht. Die Gastwirte müssen ihr Gewerbe lediglich sechs Wochen vor Betriebsbeginn beim Gewerbeamt melden.
Dies ist jedoch für die Gaststättenbetreiber weiterhin nicht ohne Prüfung der Zuverlässigkeit möglich, denn innerhalb der sechs Wochen müssen die Gastwirte alle behördlichen Nachweise liefern, die auch vorher im Voraus zu klären waren.
Die Konzessionsgebühren fallen dabei in vollem Umfang weg. Bisher hat die Stadt für den Verwaltungsaufwand im Rahmen der Konzessionierung noch Gebühren erhoben, welche nun trotz des weiterhin verbleibenden Verwaltungsaufwandes zunächst nicht mehr entstehen.
Die Betreiber der Gaststätten sind jedoch weiterhin verantwortlich für die Beachtung der Rechtsvorschriften in Bereichen wie Bau, Lebensmittelhygiene oder Jugendschutz.
Auch für die seitherigen Tagesgestattungen gibt es eine Neuregelung im neuen hessischen Gaststättengesetz. Tageskonzessionen sind bislang immer im Rahmen eines kurzfristigen Betriebes einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ausgestellt worden. Auch diese Konzessionen inklusive der bisher angefallenen Konzessionsgebühren fallen weg. Die Neuregelung sieht folgendes für alle vorübergehend ausgeübten Gaststättengewerbe (auch ohne Alkoholausschank) vor:
„Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies unter Angabe:
- seines Namens und Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift,
- des Ortes und des Zeitraums der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- der voraussichtlich zu erwartenden Besucherzahl
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