zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister in der Stadt Ortenberg
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.05.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Nachdem keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Direktwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der Stadt Ortenberg am 26.02.2012 nach § 25 KWG vorliegen, wird die Gültigkeit der Direktwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der Stadt Ortenberg gemäß § 26 KWG beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
63683 Ortenberg, 16.05.2012
gez. Rudi Steiper
Gemeindewahlleiter



