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Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Gültigkeit der Direktwahl
Geschrieben von Seum am Mittwoch, 16. Mai 2012

Amtliche Bekanntmachungen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Direktwahl
zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister in der Stadt Ortenberg

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.05.2012 folgenden Beschluss ge­fasst:

Nachdem keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Direktwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürger­meister der Stadt Ortenberg am 26.02.2012 nach § 25 KWG vorliegen, wird die Gültigkeit der Direktwahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der Stadt Ortenberg gemäß § 26 KWG beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


63683 Ortenberg, 16.05.2012

gez. Rudi Steiper
Gemeindewahlleiter
 
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