Mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Str. 2, in 63683 Ortenberg - schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Ortenberg, den 04.07.2012
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
Heck
Erster Stadtrat


