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Vereinfachte Umlegung Riegelweg
Geschrieben von Siebenlist am Montag, 09. Juli 2012

Amtliche Bekanntmachungen In der Vereinfachten Umlegung “Riegelweg” der Stadt Ortenberg in der Gemarkung Lißberg wird nach § 83 Baugesetzbuch vom 23. Sept. 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 30.03.2012 am 28.06.2012 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Str. 2, in 63683 Ortenberg - schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Ortenberg, den 04.07.2012

Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin

Heck 
Erster Stadtrat
 
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