einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Ortenberg
Die am 14.07.2012 im Kreisanzeiger für Wetterau und Vogelsberg amtlich bekanntgemachte Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Ortenberg wird wie folgt berichtigt.
§ 5 Absatz 6 der Satzung lautet richtig:
"Wird von den Hundehaltern der in Absatz 5 aufgeführten Rassen der Nachweis erbracht, dass von diesen keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier ausgeht (Wesensprüfung), findet der in Absatz 1 festgesetzte Steuersatz Anwendung."
Ortenberg, den 07.08.2012
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
gez.
Heck
1. Stadtrat


