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GEWERBEANMELDUNG



Öffentliche Zustellung eines Abgabenbescheides
Geschrieben von Siebenlist am Montag, 20. August 2012

Amtliche Bekanntmachungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Sehr geehrter Herr Markus Bernet,

letzte Bekannte Anschrift: Hirschweg 6, 9472 Grabs, Schweiz
Hiermit wird Ihnen gemäß § 2 Abs. 1 HVwZG i.V.m. §10 Abs. 1 Ziff. 1. Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), in der Fassung vom 12.08.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011,

der Abgaben-Änderungsbescheid 2012;
für das Objekt: Vogelsbergstraße 38/1
Kassenzeichen: 203479
vom 27.06.2012

nach erfolgloser Zustellung auf dem Postweg öffentlich zugestellt.

Der Abgaben-Änderungsbescheid kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ortenberg (Mo. - Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Di. von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Do. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Fr. von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr), Zimmer 111, bei Herrn Wagner, Lauterbacher Str. 2, 63683 Ortenberg eingesehen werden.

Der Abgaben-Änderungsbescheid gilt nach Ablauf der Frist von 2 Wochen nach der öffentlichen Zustellung als Ihnen gegenüber bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg zu erheben. Durch die Erhebung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt.

Ortenberg, den 17.08.2012
Der Magistrat der Stadt Ortenberg


gez.
Ulrike Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
 
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