Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ortenberg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 17.02.2009 den Flächennutzungsplan für die Stadt Ortenberg beschlossen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Flächennutzungsplan mit Bescheid vom 12.10.2009 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 (5) Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung) während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Ortenberg, 18. November 2009
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin


