Feueranmeldung


Allgemeine Informationen

Das Feuer müssen Sie 2 Werktage vor Beginn bei der Stadt Ortenberg anmelden.

Das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person geschehen.

Es darf nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.

Zulässig ist das Verbrennen nur von

Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr und
Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr

Ihre pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, so dass die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten wird.

Sie dürfen nur gegen den Wind verbrennen und ohne dass die Allgemeinheit beeinträchtigt wird.

Sie müssen Feuer und Glut nach dem Verbrennen löschen und die Verbrennungsrückstände unverzüglich in den Boden einarbeiten.

Folgende Mindestabstände müssen Sie unbedingt einhalten:
 

  1. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;
  2. 35 m von sonstigen Gebäuden;
  3. 5 m zur Grundstücksgrenze;
  4. 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
  5. 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;
  6. 100 m von Naturschutzgebieten und Wäldern;
  7. 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.

Ansprechpartner

Ordnungsverwaltung
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

Formulare

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