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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes


Allgemeine Informationen

Ab 01.05.2012 ist es soweit, das neue hessische Gaststättengesetz tritt in Kraft. Grundsätzlich soll es damit den Wirten einfacher gemacht werden, da hierdurch kein Konzessionszwang mehr besteht. Die Gastwirte müssen ihr Gewerbe lediglich sechs Wochen vor Betriebsbeginn beim Gewerbeamt melden.

Dies ist jedoch für die Gaststättenbetreiber weiterhin nicht ohne Prüfung der Zuverlässigkeit möglich, denn innerhalb der sechs Wochen müssen die Gastwirte alle behördlichen Nachweise liefern, die auch vorher im Voraus zu klären waren.

Die Betreiber der Gaststätten sind weiterhin verantwortlich für die Beachtung der Rechtsvorschriften in Bereichen wie Bau, Lebensmittelhygiene oder Jugendschutz.

Auch für die seitherigen Tagesgestattungen gibt es eine Neuregelung im neuen hessischen Gaststättengesetz. Tageskonzessionen sind bislang immer im Rahmen eines kurzfristigen Betriebes einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ausgestellt worden. Auch diese Konzessionen fallen weg. Die Neuregelung sieht folgendes für alle vorübergehend ausgeübten Gaststättengewerbe (auch ohne Alkoholausschank) vor:

„Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies unter Angabe:

  1. seines Namens und Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift,
  2. des Ortes und des Zeitraums der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  3. der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  4. der voraussichtlich zu erwartenden Besucherzahl

der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes schriftlich anzuzeigen.“

Die Gebühren für die Entgegennahme einer Anzeige liegen bei 28,00 €.

Bitte senden Sie das Formular unterschrieben und vollständig ausgefüllt per Fax (06046 8000 5514) oder per Post an die Stadtverwaltung

Weitere benötigte Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung


Ansprechpartner

Ordnungsverwaltung
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

Formulare

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Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
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