Kontrast:
 
Altes Rathaus Ortenberg - (c) Dennis Mänche | zur StartseiteWasserzählerstand online melden!JobangeboteBanner_KitaBergheim | zur StartseiteLißberg | zur StartseiteGelnhaar | zur StartseiteAltstadt Ortenberg | zur StartseiteEffolderbach | zur StartseiteSelters | zur StartseiteUsenborn | zur StartseiteWippenbach | zur StartseiteHofladen Rauher Berg | zur StartseiteBleichenbach | zur StartseiteKurzurlaub im Ortenberger Schwimmbad | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bürgermeister*in

Allgemeines:

In der Stadt Ortenberg (Landkreis Wetteraukreis) ist die Stelle

 

der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder 
des hauptamtlichen Bürgermeisters

 

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

 

Die Stadt Ortenberg hat zurzeit 8.928 Einwohner.

 

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am Sonntag, 03.03.2024, von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ortenberg für die Dauer von sechs Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am Sonntag, 17.03.2024 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

 

Die Besoldung erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe A16 gemäß der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten auf Zeit (KomBesDAV). Zusätzlich wird hiernach eine Dienstauf­wandsentschädigung gewährt.

 

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 13. Juli 2024.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach § 31 und der Wählbarkeit nach § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.

 

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 - 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 25.12.2023, 18:00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter der Stadt Ortenberg, Herrn Lars Wagner, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die vorgeschriebenen Formblätter sind auch im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter

https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordrucke-fuer-parteienwaehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber

eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden.

 

Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 – Formblatt Unterstützungsunterschrift“, das vom Wahlleiter der Stadt Ortenberg auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 25.12.2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

 

Die Zahl der Stadtverordneten der Stadt Ortenberg beträgt 31 (SPD: 9 Sitze, FWG: 9 Sitze,  CDU: 8 Sitze, Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 5 Sitze).

Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Bekanntmachung ist auf unserer Homepage www.ortenberg.net – Amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden. Sie kann unter der oben genannten Anschrift angefordert oder auf der Homepage eingesehen werden.


Ortenberg, den 01.11.2023
Der Wahlleiter der Stadt Ortenberg
gez. Lars Wagner

Kontakt:

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Straße 2
63683 Ortenberg


www.ortenberg.net

Mehr über Stadtverwaltung Ortenberg [hier].



Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
Mail:

Wetter

Wetter