Vom Blumengeschäft zum Wohnhaus: Neue Maßnahme im Anreizprogramm
Gebäudesanierung nach Umnutzung einer Ladeneinheit zu Wohnraum
Das ehemalige Blumengeschäft Töpfer wird in Wohnraum umgewandelt. Im Rahmen des Anreizprogramms des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ wird die Sanierung gefördert. Bürgermeister Markus Bäckel zeigte sich bei der Vorstellung der Umnutzungspläne erfreut über das Engagement der Eigentümer und die Signalwirkung des Projekts.
Der Gebäudekomplex umfasst ein gründerzeitliches Wohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert sowie einen Anbau aus den 1970er-Jahren – der einstige Standort des Blumenladens und der Gärtnerei – inklusive einer späteren Aufstockung aus den 2000er-Jahren. Die Schaufensteranlagen des ehemaligen Ladengeschäfts wurden bereits geschlossen und der Balkon zur Vorbereitung auf die weiteren Sanierungsmaßnahmen zurückgebaut. Nun erhält das Gebäude eine energetisch optimierte Fassade und neue Fenster. Über das Anreizprogramm im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ wird die energetische Fassadensanierung und der Anstrich, die Erneuerung der Fenster sowie die Spenglerarbeiten gefördert.
Besonders hervorzuheben ist die geplante Umnutzung der ehemaligen Ladenfläche zu Wohnraum – ein zukunftsweisendes Beispiel, das auch anderen Eigentümerinnen und Eigentümern als Inspiration dienen kann.
Mit dem Projekt wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Belebung des Ortskerns geleistet – ganz im Sinne der Ziele des Förderprogramms „Lebendige Zentren“.
Information: Interkommunales Anreizprogramm
Das interkommunale Anreizprogramm zur Förderung umfassender Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie klimagerechter Entsieglung und Begrünung von öffentlich einsehbaren Außenbereichen bietet Privaten mit Liegenschaften in den Fördergebieten eine finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben. Das Programm zielt darauf ab, das städtebauliche Gesamtbild im Verbund „Oberes Niddertal“ zu optimieren und historische Gebäude hervorzuheben“.
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Anreizprogramm - Vom Blumengeschäft zum Wohnhaus (DI, 01. Juli 2025)


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