Absolutes Halteverbot in den Ortsdurchfahrten Bleichenbach und Lißberg vom 23. bis 27. Februar 2026

In den Ortsdurchfahrten von Bleichenbach (B 457) sowie Lißberg (B 275) wird in der Zeit vom 23. bis 27. Februar 2026 ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Das Halteverbot gilt beidseitig jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens.

 

Grund für diese Maßnahme ist ein Schwertransport, der Bauteile für das Umspannungswerk in Lißberg anliefern wird. Um einen sicheren und reibungslosen Transportverlauf zu gewährleisten, sind freie Fahrbahnen in den genannten Zeiträumen zwingend erforderlich.

 

Der Magistrat bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und Verständnis.
 

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Ortenberg

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