Keine Zweckfeuer bis einschließlich 31.08.2026

Aufgrund der derzeitigen Gefahrenlage für Wald- und Grasländer genehmigt die Stadt Ortenberg bis einschließlich 31.08.2026 kein Abbrennen von pflanzlichen Abfällen (Nutzfeuer). Das Abbrennen von Zweck- und Reisigfeuern nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen wird untersagt. Ebenfalls wird auf allen öffentlichen Grillplätzen das Entzünden, Unterhalten und Betreiben offener Feuer untersagt.

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Ortenberg

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