Wetteraukreis untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Der Wetteraukreis hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer erlassen.
Ab sofort und bis einschließlich 31. Oktober 2026 – oder bis auf Widerruf – ist es verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen.
Was ist verboten?
Jegliches Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Das Verbot gilt auch für Anlieger, also Eigentümer von Grundstücken direkt am Gewässer. Schläuche, Pumpen und andere Entnahmevorrichtungen müssen entfernt werden. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen kleiner Mengen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).
Warum ist das notwendig?
Die langanhaltende Trockenheit hat zu kritisch niedrigen Wasserständen geführt. Dadurch sind:
Fische, Kleintiere und Pflanzen in den Gewässern gefährdet,
die natürliche Selbstreinigung der Gewässer beeinträchtigt,
und es besteht die Gefahr, dass durch zusätzliche Entnahmen der Mindestabfluss nicht mehr gewährleistet werden kann.
Um die ökologische Stabilität der Gewässer zu sichern, ist ein umfassendes Entnahmeverbot notwendig.
Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern keine Gefahr für das Allgemeinwohl besteht.
Kontrollen & Bußgelder
Die Einhaltung des Verbots wird überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Rechtsmittel
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Wichtig: Aufgrund der angeordneten sofortigen Vollziehung hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
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