Gemeinsam einheitlich – Abfallwirtschaft soll künftig aus einer Hand organisiert werden
Wetterauer Kommunen und Wetteraukreis planen interkommunale Zusammenarbeit ab 2029 – Aufgaben der Abfalleinsammlung sollen beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) gebündelt werden
Die Abfallwirtschaft im Wetteraukreis soll künftig noch stärker gemeinsam organisiert werden. Hierfür hat der AWB ein Modell für eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zum 1. Januar 2029 zwischen dem Wetteraukreis und den Wetterauer Städten und Gemeinden erarbeitet. Die Aufgabe der Abfalleinsammlung, die heute noch bei den Kommunen liegt, soll dabei auf den Wetteraukreis übertragen und künftig durch den AWB wahrgenommen werden. Damit entspricht der AWB einem Kreistagsbeschluss vom Juli 2025.
Ziel ist es, die Abfallwirtschaft kreisweit zu vereinheitlichen, Fachwissen und Ressourcen zu bündeln und die Kommunen von organisatorisch und fachlich zunehmend anspruchsvollen Aufgaben zu entlasten. Bad Vilbel und Bad Nauheim sind nicht Teil der geplanten Zusammenarbeit.
Gemeinsamer Weg seit mehr als 20 Jahren
Die Zusammenarbeit der Wetterauer Kommunen in der Abfallwirtschaft hat eine lange Tradition. Bereits 2004 gründeten 14 Kommunen gemeinsam mit dem AWB die Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW). Ziel war unter anderem, die Abfalleinsammlung erstmals gemeinsam europaweit auszuschreiben. Die beteiligten Kommunen konnten dadurch rund zehn Millionen Euro einsparen.
Inzwischen wurden drei weitere europaweite Ausschreibungen durchgeführt. Bei der letzten beteiligten sich alle 23 Kommunen des Wetteraukreises mit Ausnahme von Bad Nauheim und Bad Vilbel.
Der nächste Schritt: Eine Aufgabe, eine Verantwortung
Bislang beauftragen die Kommunen den AWB mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung. Nach Abschluss der Ausschreibung bleibt jedoch jede Kommune selbst Vertragspartner des Entsorgungsunternehmens. Auch die Preise für die Abfalleinsammlung sind deshalb weiterhin unterschiedlich.
Hinzu kommen unterschiedliche Strukturen bei den Gebührenhaushalten und den Gebührenkalkulationen. Für vergleichbare Leistungen werden in den Kommunen unterschiedliche Gebühren erhoben. Weitere maßgebliche Einsparungen allein durch gemeinsame Ausschreibungen oder eine weitere Vereinheitlichung des Sammelsystems sind künftig kaum noch zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund bietet der Wetteraukreis den Kommunen an, die Aufgabe der Abfalleinsammlung ab 2029, nach dem Ende der derzeit laufenden Verträge, zu übernehmen.
„Die vergangenen mehr als 20 Jahre haben gezeigt, dass interkommunale Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft funktioniert und wirtschaftliche Vorteile bringt“, sagt Dr. Jürgen Roth, Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises. „Wir haben gemeinsam ausgeschrieben, Erfahrungen gesammelt und Strukturen aufgebaut. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu gehen und die Aufgabe auch gemeinsam zu organisieren und zu erfüllen.“
Fachwissen bündeln und Kommunen entlasten
Mit der Übertragung der Aufgabe soll das notwendige Fachwissen zentral beim AWB gebündelt werden. Der AWB könnte künftig die Abfallwirtschaft von der Einsammlung bis hin zu den Verwertungs- und Beseitigungsanlagen aus einer Hand betreiben beziehungsweise betreuen.
Gleichzeitig werden die Kommunen von Aufgaben entlastet, für die sie heute eigenes Personal und Fachwissen vorhalten müssen. Dies gewinnt angesichts der zunehmend komplexen gesetzlichen Anforderungen an Bedeutung. Vorgaben der Europäischen Union sowie Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht werden immer umfangreicher und spezialisierter.
„Die Anforderungen an die Abfallwirtschaft werden weiter steigen“, sagt Roth. „Es ist nicht sinnvoll, dass jede Kommune für dieselben rechtlichen und fachlichen Herausforderungen eigene Strukturen vorhalten muss. Beim AWB kann das erforderliche Fachwissen zentral aufgebaut und für alle beteiligten Kommunen genutzt werden. Das reduziert Doppelarbeit und vermeidet Wissensverluste.“
Kommunen behalten Aufgaben vor Ort
Die Übertragung der Abfalleinsammlung bedeutet nicht, dass sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft aus den Kommunen verschwinden. Aufgaben, bei denen Ortsnähe und Ortskenntnis entscheidend sind, sollen weiterhin vor Ort wahrgenommen werden.
Dazu gehören beispielsweise die Verteilung von Informationsmaterialien und der Verkauf von Müllsäcken in den Rathäusern. Auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Reinigung, etwa die Beseitigung von wildem Müll oder Verunreinigungen an Containerstandorten, sollen bei den Kommunen verbleiben. Die hierfür entstehenden Personalkosten sollen vom Wetteraukreis erstattet werden.
Damit verbindet die geplante IKZ zentrale Fachkompetenz mit der notwendigen Ortsnähe: Übergeordnete Aufgaben der Abfallwirtschaft werden gebündelt, während ortsbezogene Aufgaben dort bleiben, wo sie schnell und unbürokratisch erledigt werden können.
Umsetzung ab 2029 geplant
Die geplante interkommunale Zusammenarbeit soll zum 1. Januar 2029 starten. Voraussetzung ist, dass Kommunen mit zusammen mindestens zwei Dritteln der Bevölkerung des Wetteraukreises der Übertragung der Aufgabe zustimmen.
Die beteiligten Städte und Gemeinden sollen die hierfür notwendige öffentlich- rechtliche Vereinbarung bis Anfang 2027 unterzeichnen. Der Wetteraukreis wird die Vereinbarung anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorlegen.
Die Vereinbarung wurde durch den AWB und den Wetteraukreis entwickelt, mit Fachjuristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes erörtert und im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen waren in den Prozess eingebunden.
Mit der geplanten IKZ soll damit der nächste Schritt auf dem seit 2004 gemeinsam beschrittenen Weg erfolgen: weg von vielen einzelnen Strukturen, hin zu einer gemeinsamen, leistungsfähigen und zukunftssicheren Abfallwirtschaft im Wetteraukreis.
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