Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindergärten ab Juni
Liebe Eltern,
ab Juni startet der eingeschränkte Regelbetrieb der Kindergärten. Leider liegen uns Seitens des Landes bisher keine Informationen vor, wie lange dieser andauern wird.
Anspruch auf eine Betreuung an 5 Tagen die Woche haben Eltern bzw. Kinder, die die Kriterien zur Notbetreuung nach der Zweiten Corona-Verordnung erfüllen (Link: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_2.pdf)
Alle anderen Kinder werden zusätzlich im Rahmen der Betreuungskapazitäten der einzelnen Einrichtungen aufgenommen.
Was bedeutet das?
Die Betreuungskapazität ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sind. Faktoren sind z.B.:
- Anzahl der Notbetreuungskinder
- Anzahl der verfügbaren Erzieher*innen
- Größe der Einrichtung
- Umsetzung eines einwandfreien Hygienekonzeptes
Da immer noch auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geachtet werden muss, wird weiterhin empfohlen, die Gruppen möglichst klein zu halten.
Außerdem hat das Land Hessen eine Hygieneempfehlung zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen herausgegeben, darin heißt es unter anderem:
- Betreuung möglichst in konstanter Gruppenzusammensetzung
- Gruppen sollten voneinander getrennt bleiben
- Betreuung der Gruppen möglichst durch dasselbe Personal
Wie Sie vielleicht nun sehen, ist die Planung und Organisation des eingeschränkten Regelbetriebes nicht einfach.
Da die Betreuungskapazitäten in den verschiedenen Einrichtungen der Stadt Ortenberg aus den o.g. Gründen unterschiedlich hoch sind, wird jede Einrichtung ein individuelles Konzept erarbeiten, um die bestmögliche Betreuungskapazität zu erreichen.
Die Plätze werden tageweise oder auch wochenweise (je nach Möglichkeit der Einrichtung) vergeben. Alle Kinder sollen beim tageweisen Wechselmodell mind. 1 Tag die Woche die Einrichtung besuchen können.
Sobald die Einrichtungen ihre Planungen abgeschlossen haben, werden die Eltern über die weitere Vorgehensweise entsprechend informiert. Wir bitten um Verständnis, dass unter dem hohen Arbeitsaufwand durch die Corona-Pandemie nicht alle Nachfragen zeitnah beantwortet werden können.
Weitere allgemeine Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb finden Sie auch auf der Homepage des Hess. Sozialministeriums (Link: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/eingeschraenkter-regelbetrieb-ab-dem-2-juni).