Hinweis zu den reduzierten Umsatzsteuersätzen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Für Leistungen der Stadt Ortenberg, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte wie folgt:
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einer Gebühr von 2,14 Euro je Kubikmeter, eine Gebühr von 2,10 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale
Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Der Ablesezeitraum für die jährliche Berechnung der Gebühren endet in der zweiten Jahreshälfte 2020, sodass der gesamte Jahresverbrauch dem dann geltenden reduzierten Steuersatz von 5 % unterliegt (unterjährige Eigentumswechsel ausgenommen).
Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung bei der Wasserlieferung wird automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Ortenberg, im Juli 2020
gez. Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin