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Einschränkungen in der Kinder-Tagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021 in allen Kindergärten der Stadt Ortenberg

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Auch die Hessische Landesregierung hat sich diesem Beschluss angeschlossen und ausdrücklich empfohlen, dass Kinder zu Hause betreut werden sollen.

Die Landesregierung hat den Gemeinden nicht verboten, die Kindergärten zu öffnen. Bei den Kindergärten handelt es sich um gemeindliche Einrichtungen. Ihre Schließung ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, die nicht allein von einer Landesregierung entschieden werden kann.

In der Verwaltungssprache ist die Formulierung „Kinder sollen zu Hause betreut werden“ so zu verstehen, dass dies „erforderlich und notwendig ist“, um die Infektionsketten der Coronaviren zu unterbrechen.

Ohne Corona lautet unser Auftrag und der Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in § 24 SGB VIII unter anderem, dass Kinder gefördert werden sollen, damit sie sich zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. Hierfür ist gerade das Leben in einer Gruppe, einer großen Gemeinschaft, wie wir es aus dem Kindergarten kennen, eine gute Möglichkeit, um diesen gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen.

Leider ist dies aber derzeit eine Aufgabe, die nicht unsere oberste Priorität sein darf.
Zurzeit gilt es, zuerst die bestehenden Lebensgefahren für die Gesamtheit der Menschen in unserer Stadt zu minimieren und alles zu tun, da
mit die Anzahl der an Corona erkrankten und infizierten Personen kleiner wird.

Während wir im letzten Sommer noch wenige Erkrankte hatten, sind auch bei uns im ländlichen Raum im Dezember die Zahlen extrem angestiegen. Die täglichen Meldungen vom Gesundheitsamt haben uns gezeigt, dass es nicht nur die Erkrankungen in den Einrichtungen der Altenpflege waren, die uns hier beschäftigt haben.

Jeder menschliche Kontakt, jede Begegnung privat, beruflich oder im Ehrenamt – es gab viele Infektionsketten! Corona ist am Anfang ohne Symptome. Man riecht es nicht, man hört es nicht und man sieht es nicht kommen. Wenn es da ist, ist es zu spät, und auch wir haben in unserem Stadtgebiet schwerste Erkrankungen auch von jüngeren Menschen schon an den Osterfeiertagen 2020 erlebt. Vor Weihnachten war es besonders schlimm, weil auch viele Menschen verstorben sind. Insgesamt hatten wir im Dezember eine Woche, in der in der Stadtverwaltung so viele Todesfälle registriert wurden, wie wir es in den letzten fünfundsiebzig Jahren nicht erlebt haben.

Wir werden daher die Aufforderung von Bund und Land, Kontakte aktiv zu reduzieren, sehr ernst nehmen.

In äußerst begrenzten Fällen sind die Kindergärten für Notfälle geöffnet. Hierbei werden vor allem für Beschäftigte der Grundversorgung im Bereich medizinischer und pflegerischer Berufe sowie der Lebensmittelversorgung vorrangig Plätze vorgehalten. Aber auch Kinder von Eltern aus diesen Tätigkeitsbereichen sollten, wenn es den Familien möglich ist, während des harten Lockdowns zu Hause bleiben.

Die Kindergarten-Leitungen und ihre Teams sind telefonisch erreichbar und stehen Ihnen in Notfällen beratend zur Verfügung. Wir müssen an Sie appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung nicht im häuslichen Umfeld sichergestellt werden kann. Es geht darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben.

Vor Weihnachten lag der Inzidenzwert bei weit über 200. Bevor wir Regeln lockern, müssen wir die Zahl unter 50 bringen. In der ersten Kalenderwoche 2021 lag die Inzidenz bei über 110.

Dies ist der Grund, warum wir auch Kinder in ihren Rechten auf Bildung und Erziehung beschränken müssen. Es wird entscheidend sein, wie die Werte in der dritten Kalenderwoche sein werden, um zu erkennen, wie schnell wir wieder in den normalen Betrieb der Kindergärten zurückkehren können.

Neuaufnahmen während des harten Lockdowns sind insbesondere im Januar 2021 nicht möglich. Die Einrichtungen werden die Eltern zeitnah informieren, sobald eine Eingewöhnung wieder möglich ist.

Wir bitten Sie, auch Ihre privaten Kontakte einzuschränken. Im letzten Jahr wurde diese Gesundheitsgefahr von vielen Menschen nicht wirklich ernst genommen. So lange man nicht betroffen ist, glaubt man oft auch nicht daran. Aber die Gefahr ist real, und sie betrifft auch jüngere Menschen.

Wir müssen deshalb als Gemeinschaft konsequent handeln und dürfen nicht nachlässig sein und zu früh aufgeben. Dann werden wir diese Gefahr so lange bannen können, bis wir durch die anstehenden Impfungen diese Krankheit überwinden.

Ich bitte Sie alle um Verständnis und Unterstützung und werde Sie unterrichten, wenn es neue Informationen gibt.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich ausdrücklich für den Lockdown aus, wie er bis Ende Januar praktiziert werden soll. Hier lesen Sie mehr dazu: Verlängerung des Lockdowns richtig | DStGB 

 

Ihre Bürgermeisterin

Ulrike Pfeiffer-Pantring

 

Anhang: Antragsformular für den Notbetrieb


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