Verbot von Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen

Durch die anhaltende Trockenheit ist es im Wetteraukreis ab sofort verboten, aus Bächen, Flüssen und Seen Wasser zu entnehmen. Lediglich das Schöpfen geringer Mengen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt. Dieses Verbot gilt bis zum 30. November dieses Jahres, sofern es nicht früher außer Kraft gesetzt wird. Es gilt auch für Bürger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen, sowie für Personen, die diese Grundstücke nutzen dürfen. Vorhandene Entnahmevorrichtungen wie Schläuche oder Pumpen müssen aus den Gewässern entfernt werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte). 

Weitere Informationen

Bild zur Meldung


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
           _    _     ______     ___    
  ____    | || | ||  /_   _//   / _ \\  
 |    \\  | || | ||    | ||    / //\ \\ 
 | [] ||  | \\_/ ||   _| ||   |  ___  ||
 |  __//   \____//   /__//    |_||  |_||
 |_|`-`     `---`    `--`     `-`   `-` 
 `-`                                    
refresh

Kommentare (0)

Weitere Meldungen