Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
Bebauungsplan Sondergebiet „Sport- und Fitness-Center“ in der Kernstadt Ortenberg
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 14.10.2019 den Bebauungsplan „Sport- und Fitness-Center“ in der Kernstadt Ortenberg gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt gem. § 10 (3) Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung, ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:30 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 (1) BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ortenberg geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Die Planzeichnung des Bebauungsplans „Sport- und Fitness-Center“ ist nachfolgend abgebildet.

Planzeichnung des Bebauungsplans Sondergebiet „Sport- und Fitness-Center“ in der Kernstadt Ortenberg
63683 Ortenberg, den 06.11.2019
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
1. Änderung des Bebauungsplans „Am Borngarten“ in der Gemarkung Bergheim Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Borngarten“ in der Gemarkung Bergheim gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Planziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer Solarfreiflächenanlage. Das Vorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Standort des Heizkraftwerkes der Energiegenossenschaft Bergheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird zu diesem Zweck um die Parzellen Flur 2 Flurnummer 86/2, 87 und 88 sowie die Wegeparzelle 89/2 teilweise erweitert.
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
21.10.2019 bis einschließlich 22.11.2019
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg (Bauabteilung, Zimmer Nr. 107) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Ortenberg unter https://www.ortenberg.net/html/News_Rathaus-topic-16.html einzusehen.
Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus nachfolgender Planskizze ersichtlich (rot umrandeter Bereich).

Weitere Informationen können Sie HIER herunterladen.
Ortenberg den 08.10.2019
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
Aufstellung des Bebauungsplans „Sport- und Fitness-Center“ in der Kernstadt Ortenberg.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in Ihrer Sitzung am 09.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Fitness-Center“ in der Kernstadt Ortenberg gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung. Sport- und Fitness-Center. Ausgangspunkt für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die zukünftige Nutzung einer zum Freibad gehörenden Teilparzelle die derzeit als Minigolffläche genutzt wird. Das städtische Areal an der Rotlippstraße soll städtebaulich neu geordnet werden, da u. a. die Minigolfanlage einer kostenintensiven Sanierung unterzogen werden müsste. Auf der Fläche sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Sport- und Fitness-Centers geschaffen werden.
Das Bauleitplanerfahren wird nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ortenberg, in der Flur 5 einen Teilbereich der Flurstücksparzelle 375 sowie die Wegeparzelle 376 und einen Teilbereich der Straßenparzelle 389 (Rotlippstraße).
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
11.06.2019 bis einschließlich 17.07.2019
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung, Zimmer Nr. 107) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet auf der Home-page der Stadt Ortenberg unter https://www.ortenberg.net/html/News_Rathaus-topic-16.html einzusehen. Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nf. Planskizze ersichtlich.

Ortenberg den 28.05.2019
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
Weitere Unterlagen können Sie HIER downloaden.
Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
hier: Aufstellung des Bebauungsplans „An der Sandkaute“ in der Kernstadt Ortenberg sowie Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in Ihrer Sitzung am 25.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes „An der Sandkaute“ in der Gemarkung Ortenberg gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Die vorhandenen gewerblichen Einrichtungen nördlich der Kreisstraße „An der Sandkaute“ sind derzeit nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Für die Sicherung und Weiterentwicklung der Nutzungen bedarf es einer städtebaulichen Ordnung durch einen Bebauungsplan.
Vorgesehen ist deshalb die Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für den westlichen Geltungsbereich, während der östliche Teil des Geltungsbereiches als Ausgleichsfläche bzw. Flächen für Natur und Landschaft festgesetzt wird.
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
20.05.2019 bis einschließlich 24.06.2019
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung, Zimmer Nr. 107) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Ortenberg unter
https://www.ortenberg.net/html/News-topic-16.html einzusehen.
Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Kernstadt Ortenberg in der Flur 1 die Flurstücke 299/8 und 299/9 sowie eine kleinere Teilfläche der Wegeparzelle 337.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich.

Ortenberg den 09.05.2019
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
Weitere Unterlagen und Informationen können Sie HIER herunterladen.
Bebauungsplan „In den St. Wendelsgärten / Am Bahnhof“ in der Kernstadt Ortenberg
Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
Aufstellung eines Bebauungsplans „In den St. Wendelsgärten / Am Bahnhof“ in der Kernstadt Ortenberg.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg hat in Ihrer Sitzung am 18.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes „In den St. Wendelsgärten / Am Bahnhof“ in der Gemarkung Ortenberg gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für das Areal einer ehemaligen Gärtnerei im Bereich der Straßen „Am Bahnhof“ und „In den St. Wendelsgärten“. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Ausgangspunkt für die Aufstellung des BPL ist die zukünftige Nutzung der vorhandenen, jedoch nicht mehr genutzten Gewächshäuser. Auf der Fläche soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von baulichen Anlagen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 4 die Flurstücke 151/4 sowie 149 sowie eine Teilfläche der Straßenparzelle 179/17 in der Kernstadt Ortenberg.
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
11.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung, Zimmer Nr. 107) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet auf der Home-page der Stadt Ortenberg unter https://www.ortenberg.net/html/News_Rathaus-topic-16.html einzusehen.
Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung während des Offenlegungszeitraums abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der Planskizze ersichtlich.
Ortenberg den 28.02.2019
Der Magistrat der Stadt Ortenberg
Pfeiffer-Pantring
Bürgermeisterin
Die gesamten Unterlagen können Sie sich HIER ansehen oder herunterladen.
Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34(4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Am Frauenberg“ in der Gemarkung Eckartsborn.
Öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TöB gem. § 4 (2) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf der o. g. Satzung wird mit Begründung nach § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
12.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig findet die Verfahrensbeteiligung nach § 4 (2) BauGB statt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen bei der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Zusätzlich sind die Unterlagen im obigen Zeitraum HIER einzusehen.
Bauleitplanung der Stadt Ortenberg
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34(4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Südlich des Totenweges“ in der Gemarkung Usenborn
Öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TöB gem. § 4 (2) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf der o. g. Satzung wird mit Begründung nach § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
12.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018
in der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg, Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg, (Bauabteilung) während den allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig findet die Verfahrensbeteiligung nach § 4 (2) BauGB statt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen bei der Stadtverwaltung der Stadt Ortenberg mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Zusätzlich sind die Unterlagen im obigen Zeitraum HIER einzusehen.