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Ortsgericht

ist eine dem Amtsgericht  zuarbeitende Stelle. Anders, als der Name vermuten lässt, wird im Ortsgericht kein Recht gesprochen. Das Ortsgericht ist aber der richtige Ansprechpartner, wenn Sie zum Beispiel

 

  • den Wert Ihres Hauses oder Grundstückes schätzen lassen wollen,
  • Unterschriften oder Abschriften beglaubigen lassen möchten oder
  • ein amtliches Verzeichnis über den Nachlass benötigen.

 

Wer den Service des Ortsgerichtes in Anspruch nehmen will, kann Kosten sparen. Das Ortsgericht erhebt Gebühren nach der Gebührenverordnung, die der Hessische Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen erlässt.

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Büdingen
Stiegelwiese 1
63654 Büdingen

Telefon: 06042/9 82 0
Internet: www.ag-buedingen.justiz.hessen.de

Flyer


Den Flyer (Stand 04/2009) des Hessischen Ministeriums für Justiz, für Intergration und Europa
finden Sie hier.

Anschrift: Lauterbacher Straße 2
63683 Ortenberg
Telefon: Telefon (06046) 8000 36
Telefax: Telefax (06046) 8000 5536
E-Mail:
Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
Mail:

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