Lißberg - Burghalle

Schloßgasse 21
63683 Ortenberg ST Lißberg


🏠 Burghalle Lißberg 

Die Burghalle Lißberg in der Schlossgasse 21 im Stadtteil Lißberg der Stadt Ortenberg (Hessen) 
eignet sich ideal für Hochzeiten, Feiern und Zeltlager. Die schöne Halle bietet Platz für bis zu 120 Personen und ist mit einer Küche, Thekenbereich und barrierefreiem Zugang ausgestattet. Das großzügige Außengelände ist in drei Burghöfe unterteilt und bietet zusätzliche Möglichkeiten für Veranstaltungen im Freien. 


 

🪑 Ausstattung im Überblick 
  • Größe:
    Saal: 149 m² für ca. 120 Personen

  • WLAN

  • Küche 

  • Bitte beachten Sie, dass im Bürgerhaus lediglich eine sehr begrenzte Menge an Geschirr zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, bei Bedarf eigenes Geschirr mitzubringen oder dieses über einen externen Anbieter auszuleihen.

  • Theke mit Zapfanlage 

  • Außenküche (gegen Gebühr)

  • Zeltplatz

  • Parkplätze

  • Barrierefreiheit:

    Barrierefrei 


 

📅 Buchung & Kontakt
  • link Reservierungsformular (es öffnet sich ein neues Fenster)

  • Reservierungen nur max. 1 Jahr im Voraus 

  • Bitte richten Sie sämtliche Anfragen nicht an den Hausmeister, sondern ausschließlich an die Verwaltung (siehe Ansprechpartner in der nebenstehenden Kontaktbox).

  • Hausmeister
    Frau Gaebelein


 link Gebührensatzung (es öffnet sich ein neues Fenster)


 link Häufig gestellte Fragen (FAQ) (es öffnet sich ein neues Fenster)


  • Hausordnung

    • Innerhalb der Einrichtung gilt ein strenges Rauchverbot.

    • Feuerlöscher und Fluchteinrichtungen dürfen durch Sie als Nutzer nicht verdeckt, abgestellt oder verschlossen werden.

    • Ab 22 Uhr haben Sie, insbesondere bei Musikdarbietungen, die Außentüren und Fenster zum Schutze der Nachbarn vor vermeidbarem Lärm geschlossen zu halten.

    • Das Abbrennen von Feuerwerken o.ä. Pyrotechnik ist nicht gestattet.

    • Die in den Einrichtungen aushängenden Bestuhlungspläne sind für Ihre Veranstaltung verpflichtend einzuhalten.

    • Die Parkplätze um die Einrichtung dürfen nicht für das Aufstellen von Verkaufswagen oder Grillstationen verwendet werden.

    • Sie sind verpflichtet anfallenden Müll, der über die in der Einrichtung bereitgestellten Abfallgefäße hinausgeht, auf eigene Kosten und Verantwortung einer Entsorgung zuzuführen.


  • Bezugsverpflichtung 

    • Sie sind verpflichtet für Ihre Veranstaltung Getränke von folgenden Getränkelieferanten zu beziehen:

      • Getränke Ullenberger, Ortenberg, Tel. 06046/1318

      • Getränke Schmitt, Usenborn, Tel. 06046/552

      • Getränke Lenz-Zerwes, Tel. 06041/8231461

      • Getränke Fischer, Selters, Tel. 06046/696

      • Getränke Glanz, Gelnhaar, Tel.  06049/7516