Ortenberg - Altes Rathaus

Steingasse 1
63683 Ortenberg


🏠 Altes Rathaus Ortenberg

Das Alte Rathaus Ortenberg in der Steingasse 1 in der Kernstadt der Stadt Ortenberg (Hessen) ist ein historisches Gebäude aus dem 16. Jahrhundert. Der obere Saal ist ausschließlich für Trauungen reserviert, während der untere Saal für kleinere Veranstaltungen genutzt werden kann. 


🪑 Ausstattung im Überblick 
  • Größe:
    Saal: 
    Erdgeschoss: 52 m² für ca. 30 Personen
    Obergeschoss: 59 m² für ca. 35 Personen

  • Küche 

  • Bitte beachten Sie, dass im Bürgerhaus lediglich eine sehr begrenzte Menge an Geschirr zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, bei Bedarf eigenes Geschirr mitzubringen oder dieses über einen externen Anbieter auszuleihen.

  • Keine Parkplätze

  • Barrierefreiheit Saal Erdgeschoss:

    Barrierefrei 

  • Barrierefreiheit Saal Obergeschoss:

    Barrierefreiheit 


📅 Buchung & Kontakt
  • link Reservierungsformular (es öffnet sich ein neues Fenster)

  • Reservierungen nur max. 1 Jahr im Voraus 

  • Bitte richten Sie sämtliche Anfragen nicht an den Hausmeister, sondern ausschließlich an die Verwaltung (siehe Ansprechpartner in der nebenstehenden Kontaktbox).

  • Hausmeister
    Frau Habicht


 link Gebührensatzung (es öffnet sich ein neues Fenster)


 link Häufig gestellte Fragen (FAQ) (es öffnet sich ein neues Fenster)


  • Hausordnung

    • Innerhalb der Einrichtung gilt ein strenges Rauchverbot.

    • Feuerlöscher und Fluchteinrichtungen dürfen durch Sie als Nutzer nicht verdeckt, abgestellt oder verschlossen werden.

    • Ab 22 Uhr haben Sie, insbesondere bei Musikdarbietungen, die Außentüren und Fenster zum Schutze der Nachbarn vor vermeidbarem Lärm geschlossen zu halten.

    • Das Abbrennen von Feuerwerken o.ä. Pyrotechnik ist nicht gestattet.

    • Die in den Einrichtungen aushängenden Bestuhlungspläne sind für Ihre Veranstaltung verpflichtend einzuhalten.

    • Die Parkplätze um die Einrichtung dürfen nicht für das Aufstellen von Verkaufswagen oder Grillstationen verwendet werden.

    • Sie sind verpflichtet anfallenden Müll, der über die in der Einrichtung bereitgestellten Abfallgefäße hinausgeht, auf eigene Kosten und Verantwortung einer Entsorgung zuzuführen.


  • Bezugsverpflichtung 

    • Sie sind verpflichtet für Ihre Veranstaltung Getränke von folgenden Getränkelieferanten zu beziehen:

      • Getränke Ullenberger, Ortenberg, Tel. 06046/1318

      • Getränke Schmitt, Usenborn, Tel. 06046/552

      • Getränke Lenz-Zerwes, Tel. 06041/8231461

      • Getränke Fischer, Selters, Tel. 06046/696

      • Getränke Glanz, Gelnhaar, Tel.  06049/7516