Allgemeine Infos zu den Kitas, An- und Abmeldung, Gebühren

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Kindergartenbenutzungsgebühr

Basistarif​

Betreuungszeiten:​ Montag bis Freitag

7 Uhr bis 13 Uhr

Gebühr Regelbetreuung:

ab 3. Lebensjahr

300,00 Euro *
    Gebühr U 3 Betreuung

von 1. – 3. Lebensjahr

260,00 Euro
Tarifoption 1: Nachmittagsbetreuung​ ​ ​ ​
Zusätzliche Betreuungszeiten​: Montag bis Donnerstag

13 Uhr bis 16 Uhr

Gebühr Regelbetreuung:

ab 3. Lebensjahr

​105,00 Euro
    Gebühr U 3 Betreuung

von 1. – 3. Lebensjahr

​130,00 Euro
​Tarifoption 2: Zwei Nachmittage
Zusätzliche Betreuungszeiten​:

an zwei Werktagen zwischen Montag und Donnerstag

Gebühr Regelbetreuung:

ab 3. Lebensjahr

60,00 Euro
    Gebühr U 3 Betreuung

von 1. – 3. Lebensjahr

75,00 Euro
Tarifoption 3: Freitag Nachmittag (sofern entsprechende Nachfrage vorhanden)​
Zusätzliche Betreuungszeiten​: Freitags

13 Uhr bis 16 Uhr

Gebühr Regelbetreuung:

ab 3. Lebensjahr

37,50 Euro
    Gebühr U 3 Betreuung

von 1. – 3. Lebensjahr

​52,50 Euro
Tarifoption 5: Extra Spät (sofern entsprechende Nachfrage vorhanden)​ ​ ​ ​
Zusätzliche Betreuungszeiten​:

Montag bis Freitag

16 Uhr bis 17 Uhr

Gebühr Regelbetreuung:

ab 3. Lebensjahr

​52,50 Euro
    Gebühr U 3 Betreuung

von 1. – 3. Lebensjahr

60,00 Euro

 

* Soweit das Land Hessen der Stadt Ortenberg jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Betreuungsgebühren für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Betreuungsgebühren folgendes:

 

1. Eine Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg wird für vorgenannte Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB), soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.

 

2. Eine Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg wird für die vorgenannte Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.

 

3. Die Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg vermindert sich für jeden vollen Monat um ein Zwölftel des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Zuweisungsbetrages nach § 32c Abs. 1 Satz 1 HKJGB, soweit ein Kind vorgenannter Altersgruppe in einer Krippengruppe nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 HKJGB betreut wird.

 

Grundschulbetreuung – Modell A​ ​ ​ ​
Betreuungszeiten:​ Montag bis Donnerstag

7.30 Uhr bis 16 Uhr

​Gebühr: ​175,00 Euro
 

Freitag

7.30 Uhr bis 14 Uhr

   
Grundschulbetreuung – Modell B
Betreuungszeiten:​ Montag bis Donnerstag

12 Uhr bis 16 Uhr

​Gebühr: ​75,00 Euro
  Freitag

12 Uhr bis 14 Uhr

   

 

Die Hortbetreuung wird bis auf Weiteres nicht angeboten, da die Grundschulen entsprechende Angebote vorhalten.