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Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

 

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 

Versteigerungen der Stadt Ortenberg werden über www.zoll-auktion.de abgewickelt.


Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt - Fundbüro
Lauterbacher Straße 2
63683 Ortenberg
Tel. 06046 8000 18
 

Hannah Betz

Telefon: 06046/8000-18
Fax: 06046/8000-5518
E-Mail:
Zimmer Nr.: 012

 



 

 

Online-Suche

Übrigens: Sie können auch online nach Ihren Fundsachen unter

 

Fundsachen online

Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
Mail:

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