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Unterstützung für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung

Die Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung bietet eine kompetente und individuelle Unterstützung – kostenfrei, vertraulich und unabhängig. Als landesweite Anlaufstelle berät die Beratungsstelle Menschen in ganz Hessen, die von einer kombinierten Hörsehbehinderung betroffen sind. Auch Fachkräfte, die mit diesen Menschen arbeiten, können das Angebot nutzen.

 

Unter anderem bietet die Beratungsstelle:

  • Beratung – persönlich, online oder vor Ort

  • Hausbesuche in ganz Hessen

  • Online-Beratung via Zoom oder Telefon

  • Persönliche Gespräche in Frankfurt oder Marburg

  • Vielfältige Themen – individuell abgestimmt

  • Informationen zu Schwerbehindertenausweis, Taubblindengeld, Assistenz und Hilfsmitteln

  • Unterstützung bei Anträgen und Kommunikation mit Ämtern

  • Psychosoziale Beratung in allen Lebenslagen

  • Vermittlung zu Bildungsangeboten, Reha-Maßnahmen, Selbsthilfegruppen und Vereinen

 

Die Hessische Beratungsstelle ist mit all ihren Informationen unter https://www.blista.de/tbl-beratungsstelle  erreichbar

Weitere Informationen

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Ortenberg

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Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

Tel.: 06046 8000-0
E-Mail:

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Öffnungszeiten:

Mo  9:00 - 12:00 Uhr
Di 9:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Migeschlossen
Do 9:00 - 12:00 Uhr
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