Vereinsförderung durch Spende
Die Stadt Ortenberg möchte noch einmal darauf hinweisen, dass durch eine größere Spende finanzielle Mittel zur Förderung gemeinnütziger Vereine bereitgestellt werden können. Ziel ist es, das vielfältige ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt gezielt zu unterstützen und wichtige Projekte vor Ort zu ermöglichen.
Förderberechtigte Vereine und Antragstellung
Alle gemeinnützigen Vereine mit Sitz in 63683 Ortenberg einschließlich aller Stadtteile sind herzlich eingeladen, einen Antrag auf Vereinsförderung zu stellen. Die Förderung erfolgt projektbezogen und unterstützt konkrete Maßnahmen, die dem jeweiligen Vereinszweck unmittelbar zugutekommen.
Das Antragsformular sowie die Fördervoraussetzungen stehen auf der Homepage der Stadt Ortenberg zum Download bereit. Die Antragstellung ist bis zum 31.03.2026 möglich. Die Vereine werden gebeten, das Formular vollständig auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem Stiftungszweck und sind im Antrag zu finden.
Beispiele
Um die Bandbreite der förderfähigen Projekte zu verdeutlichen, hier einige Beispiele aus unterschiedlichen Sparten:
Fußballverein — neue Trikots, Trainingsmaterial, Schuhe...
Tischtennisverein — neue Tischtennisplatten, Schläger...
Tennisclub — neue Schläger, Vereinskleidung...
Gesangverein — neues Keyboard, Notenmaterial...
Feuerwehrvereine — Ausstattung für Jugendarbeit, Material für Öffentlichkeitsarbeit...
Kultur- und Heimatvereine — Technik für Veranstaltungen, Ausstellungszubehör...
Musikvereine — Instrumente und Zubehör, Notenständer...
Sportvereine allgemein — Trainingsgeräte, Ersatzmaterial, Teamkleidung...
Sozial engagierte Vereine — Materialien für Projekte, Ausstattung für Begegnungsangebote...
Natur- und Umweltvereine — Werkzeuge, Pflanzen, Materialien für Umweltbildungsprojekte...
Diese Liste ist nicht abschließend. Entscheidend ist, dass das Projekt dem Vereinszweck dient und einen Mehrwert für die Vereinsarbeit in Ortenberg schafft.
Umfang der Förderung
Der Zuschuss soll in einem angemessenen Rahmen gewährt werden, damit möglichst viele Vereine im gesamten Stadtgebiet profitieren können. Ziel ist eine breite Unterstützung.
Entscheidungsverfahren
Voraussetzung für die Bewilligung ist unter anderem die anerkannte Gemeinnützigkeit sowie die Berechtigung zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung. Über die Vergabe und die jeweilige Höhe der Zuwendung entscheidet der Magistrat der Stadt Ortenberg.
Ermutigung zur Antragstellung
Viele Vereine fragen sich, ob ihr Projekt förderfähig sein könnte. Unsere klare Botschaft lautet: Bitte stellen Sie Ihren Antrag!
Im schlimmsten Fall gibt es eine Absage – aber wie heißt es so schön: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Mit dieser Fördermöglichkeit soll das wertvolle Engagement der Vereine gewürdigt und nachhaltig gestärkt werden. Die Stadt Ortenberg freut sich auf zahlreiche Bewerbungen und darauf, das vielfältige Wirken der Vereine in unserer Stadt gezielt unterstützen zu können.
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