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Häufig gestellte Fragen zu den Bürgerhäusern (FAQ)

1. Wer kann die Bürgerhäuser mieten?

Die Bürgerhäuser stehen in der Regel Privatpersonen, Vereinen sowie Institutionen zur Verfügung. In Einzelfällen können auch externe Anfragen berücksichtigt werden.
 

2. Wie weit im Voraus kann ich reservieren?

Reservierungen sind grundsätzlich bis zu 12 Monate im Voraus möglich.
 

3. Wie stelle ich eine Mietanfrage?

Bitte nutzen Sie das Online-Anfrageformular auf der jeweiligen Hausseite oder wenden Sie sich direkt an die Stadtverwaltung Ortenberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Hausseite.
 

4. Ist eine Besichtigung vorab möglich?

Ja, gerne. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung mit dem Hausmeister/der Hausmeisterin, die Kontaktdaten erhalten Sie über den/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Stadtverwaltung.
 

5. Was kostet die Miete?

Die Mietpreise variieren je nach Haus, Dauer und Art der Nutzung. Eine Übersicht finden Sie in der Gebührensatzung in der jeweiligen Hausbeschreibung unter „Buchung & Kontakt“.
 

6. Gibt es eine Kaution?

Ja, für jede Anmietung wird eine Kaution fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Haus und wird in der Zulassung bekanntgegeben.
 

7. Welche Ausstattung steht zur Verfügung?

Die meisten Häuser verfügen über:

  • Küche und teilweise eine Theke

  • Bitte beachten Sie, dass im Bürgerhaus lediglich eine sehr begrenzte Menge an Geschirr zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, bei Bedarf eigenes Geschirr mitzubringen oder dieses über einen externen Anbieter auszuleihen

  • Tische & Stühle

  • Teilweise Barrierefreien Zugang

  • Toilettenanlagen

Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Hausseite.
 

8. Dürfen eigene Getränke mitgebracht werden?

Teilweise besteht eine Bezugsverpflichtung für Getränke (z. B. Binding über lokale Lieferanten). Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der jeweiligen Hausseite.
 

9. Wer ist bei Fragen oder Problemen während der Veranstaltung erreichbar?

Für alle Anliegen während der Veranstaltung steht der Hausmeister zur Verfügung. Dabei können jedoch Gebühren anfallen. 
 

10. Wie läuft die Schlüsselübergabe ab?

Die Schlüsselübergabe erfolgt in Absprache mit dem Hausmeister/der Hausmeisterin. Informationen dazu erhalten Sie mit der Zulassung.
 

11. Was muss beim Feiern beachtet werden?
  • Innerhalb der Einrichtung gilt ein strenges Rauchverbot. Feuerlöscher und Fluchteinrichtungen dürfen durch Sie als Nutzer nicht verdeckt, abgestellt oder verschlossen werden.

  • Ab 22 Uhr haben Sie, insbesondere bei Musikdarbietungen, die Außentüren und Fenster zum Schutze der Nachbarn vor vermeidbarem Lärm geschlossen zu halten.

  • Das Abbrennen von Feuerwerken o.ä. Pyrotechnik ist nicht gestattet.

  • Die in den Einrichtungen aushängenden Bestuhlungspläne sind für Ihre Veranstaltung verpflichtend einzuhalten.

  • Die Parkplätze um die Einrichtung dürfen nicht für das Aufstellen von Verkaufswagen oder Grillstationen verwendet werden.

  • Sie sind verpflichtet anfallenden Müll, der über die in der Einrichtung bereitgestellten Abfallgefäße hinausgeht, auf eigene Kosten und Verantwortung einer Entsorgung zuzuführen

  •  Bezugsverpflichtung

 

12. Gibt es Zapfanalagen? 

In einigen Bürgerhäusern stehen fest installierte Zapfanlagen zur Verfügung. Falls eine Schankanlage vorhanden ist, bitten wir Sie, uns rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen, ob Sie diese nutzen möchten. Sie muss vor der Veranstaltung gereinigt werden, um einsatzbereit zu sein.


Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Häuser damit ausgestattet sind. Informationen zur jeweiligen Ausstattung finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Bürgerhauses oder erhalten Sie auf Anfrage bei der Stadtverwaltung. 
 

13. Was passiert, wenn ich die Veranstaltung absagen muss?

Falls Sie Ihre Veranstaltung bis eine Woche vor dem geplanten Termin absagen müssen, berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 15 % der angemeldeten Nutzungszeit. Wir bitten um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen Gebühren anfallen können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

14. Darf in den Häusern übernachtet werden?

Nein, in den Häusern ist das Übernachten nicht gestattet. Die Räumlichkeiten sind ausschließlich für Veranstaltungen und Feiern während des Tages oder abends vorgesehen.

Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

Tel.: 06046 8000-0
E-Mail:

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Öffnungszeiten:

Mo - Do9:00 - 12:00 Uhr
Fr9:00 - 12:30 Uhr
Di14:00 - 16:00 Uhr
Do14:00 - 18:00 Uhr
Wetter

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