Allgemeine Infos zu den Kitas, An- und Abmeldung, Gebühren
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Kindergartenbenutzungsgebühr
Basistarif |
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Betreuungszeiten: | Montag bis Freitag
7 Uhr bis 13 Uhr |
Gebühr Regelbetreuung:
ab 3. Lebensjahr |
300,00 Euro * |
Gebühr U 3 Betreuung
von 1. – 3. Lebensjahr |
260,00 Euro | ||
Tarifoption 1: Nachmittagsbetreuung |
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Zusätzliche Betreuungszeiten: | Montag bis Donnerstag
13 Uhr bis 16 Uhr |
Gebühr Regelbetreuung:
ab 3. Lebensjahr |
105,00 Euro |
Gebühr U 3 Betreuung
von 1. – 3. Lebensjahr |
130,00 Euro | ||
Tarifoption 2: Zwei Nachmittage |
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Zusätzliche Betreuungszeiten: |
an zwei Werktagen zwischen Montag und Donnerstag |
Gebühr Regelbetreuung:
ab 3. Lebensjahr |
60,00 Euro |
Gebühr U 3 Betreuung
von 1. – 3. Lebensjahr |
75,00 Euro | ||
Tarifoption 3: Freitag Nachmittag (sofern entsprechende Nachfrage vorhanden) |
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Zusätzliche Betreuungszeiten: | Freitags
13 Uhr bis 16 Uhr |
Gebühr Regelbetreuung:
ab 3. Lebensjahr |
37,50 Euro |
Gebühr U 3 Betreuung
von 1. – 3. Lebensjahr |
52,50 Euro | ||
Tarifoption 5: Extra Spät (sofern entsprechende Nachfrage vorhanden) |
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Zusätzliche Betreuungszeiten: |
Montag bis Freitag 16 Uhr bis 17 Uhr |
Gebühr Regelbetreuung:
ab 3. Lebensjahr |
52,50 Euro |
Gebühr U 3 Betreuung
von 1. – 3. Lebensjahr |
60,00 Euro |
* Soweit das Land Hessen der Stadt Ortenberg jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Betreuungsgebühren für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Betreuungsgebühren folgendes:
1. Eine Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg wird für vorgenannte Altersgruppe nicht erhoben für die Betreuung in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB), soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.
2. Eine Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg wird für die vorgenannte Altersgruppe unter Berücksichtigung von Ziffer 1 anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.
3. Die Betreuungsgebühr nach § 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesreinrichtungen der Stadt Ortenberg vermindert sich für jeden vollen Monat um ein Zwölftel des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Zuweisungsbetrages nach § 32c Abs. 1 Satz 1 HKJGB, soweit ein Kind vorgenannter Altersgruppe in einer Krippengruppe nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 HKJGB betreut wird.
Grundschulbetreuung – Modell A |
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Betreuungszeiten: | Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr bis 16 Uhr |
Gebühr: | 175,00 Euro |
Freitag 7.30 Uhr bis 14 Uhr |
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Grundschulbetreuung – Modell B |
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Betreuungszeiten: | Montag bis Donnerstag
12 Uhr bis 16 Uhr |
Gebühr: | 75,00 Euro |
Freitag
12 Uhr bis 14 Uhr |
Die Hortbetreuung wird bis auf Weiteres nicht angeboten, da die Grundschulen entsprechende Angebote vorhalten.
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