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Keine Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Verbot von Zweck und Reisigfeuern, sowie Nutzfeuern in der Stadt Ortenberg über den 31. August 2026 hinaus

Ortenberg, 26. August 2026 – Die Stadt Ortenberg wird die bestehende Allgemeinverfügung nicht über den 31.08.2026 hinaus verlängern. Die Entscheidung erfolgt nach erneuter Bewertung der aktuellen Witterungslage in Hessen sowie der meteorologischen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).

 

Der DWD beschreibt die derzeitige Wetterlage in Hessen als wechselhaft, mit feucht-warmer Luft und wiederkehrenden Schauern sowie Gewittern. In der Nacht zum Freitag wird schauerartiger, örtlich gewittriger Regen erwartet, teils mit Starkregen bis 25 l/m² und stürmischen Böen bis 70 km/h. Diese Entwicklung führt zu einer Entspannung der zuvor verbreitet trockenen Bedingungen, die insbesondere im Süden Deutschlands in den vergangenen Monaten zu einer erheblichen Bodentrockenheit geführt hatten.

 

Auch die mittelfristigen Prognosen des DWD zeigen, dass sich der Sommer zwar zeitweise zurückmeldet, jedoch keine anhaltende Trocken- oder Hitzeperiode zu erwarten ist. Vielmehr wird ab Ende der Woche ein markanter Wetterwechsel mit verbreiteten Niederschlägen und Gewittern wahrscheinlich, wodurch die Wasserbilanz weiter stabilisiert wird.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Ordnungsbehörde keine fachliche Notwendigkeit, die Allgemeinverfügung über den 31. August 2026 hinaus fortzuführen. Die bisherigen Maßnahmen haben ihren Zweck erfüllt, und die meteorologischen Daten belegen, dass die Witterungslage aktuell keine Verlängerung rechtfertigt.

 

Das Ordnungsamt wird die Situation weiterhin aufmerksam beobachten und steht in engem Austausch mit den zuständigen Fachbehörden sowie dem Deutschen Wetterdienst.
 

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