Informationen zum Kinderkrankengeld 2022
Liebe Eltern,
der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Betreuung von Kindern wurde über den 19.03.2022 hinaus bis zum 23.09.2022 verlängert.
Sie können weiterhin Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung geschlossen ist oder nur ein eingeschränkter Zugang besteht.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld - Bundesgesundheitsministerium