Kontrast:
 
Altes Rathaus Ortenberg - (c) Dennis Mänche | zur StartseiteJobangeboteBanner_KitaBergheim | zur StartseiteLißberg | zur StartseiteGelnhaar | zur StartseiteAltstadt Ortenberg | zur StartseiteEffolderbach | zur StartseiteSelters | zur StartseiteUsenborn | zur StartseiteWippenbach | zur StartseiteHofladen Rauher Berg | zur StartseiteBleichenbach | zur StartseiteKurzurlaub im Ortenberger Schwimmbad | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

Informationen zum Kinderkrankengeld 2022

Liebe Eltern,

 

der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Betreuung von Kindern wurde über den 19.03.2022 hinaus bis zum 23.09.2022 verlängert.

 

Sie können weiterhin Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung geschlossen ist oder nur ein eingeschränkter Zugang besteht.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld - Bundesgesundheitsministerium


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 _    _    __   __  __    __     ___    
| || | ||  \ \\/ // \ \\ / //   / _ \\  
| || | ||   \ ` //   \ \/ //   | / \ || 
| \\_/ ||    | ||     \  //    | \_/ || 
 \____//     |_||      \//      \___//  
  `---`      `-`'       `       `---`   
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

Weitere Meldungen

Kontakt

Stadtverwaltung Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg

 

Tel: 06046 8000-0
Fax: 06046 8000-80
Mail:

Wetter

Wetter